- gebundener Verwaltungsakt
- ⇡ Verwaltungsakt, den eine Behörde vornehmen muss, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, z.B. Erteilung der Bauerlaubnis.- Anders: Verwaltungsakt, der im ⇡ Ermessen der Behörde steht.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Verwaltung — Leitung; Anführung; Führung; Obrigkeit; Exekutive; Staatsgewalt; Regierung; Bürokratie; Administration; öffentliche Hand * * * Ver|wal|tung [fɛɐ̯ valtʊŋ], die; , en: 1 … Universal-Lexikon